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KKKK >> Pfarrgemeinde St. Marien - Königstein >> Pfarrgemeiderat | ||||||||
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Pfarrgemeinderat St. Marien
In jeder Kirchengemeinde besteht ein
Pfarrgemeinderat. Er ist ein von den wahlberechtigten
Gliedern der Kirchengemeinde gewähltes synodales Gremium.
Der Pfarrgemeinderat dient der Verwirklichung des Auftrages
Jesu Christi in seiner Kirche, besonders durch den Aufbau
einer lebendigen Gemeinde.
1. Jürgen Michel
(Vorsitzender)
Der Pfarrgemeinderat hat den
Auftrag, in den Angelegenheiten, welche die Pfarrgemeinde
betreffen, mitzuwirken. Zu den Aufgaben des Pfarrgemeindrats gehören:
a) die Mitwirkung bei der Planung des Dienstes an der Gemeinde b) die Mitarbeit bei der Durchführung der Gemeindedienste c) die Mitverantwortung für freie Gruppierungen, Ökumene, Gesellschaft, Friedensarbeit und Dritte Welt. Der Pfarrgemeinderat kann für bestimmte Sachgebiete und zur Erfüllung besonderer Aufgaben Sachausschüsse bilden oder Einzelpersonen beauftragen. Die Mitglieder der Ausschüsse werden vom Pfarrgemeinderat berufen. In Königstein gibt es derzeit folgende Ausschüsse:
1. Caritas-Ausschuss; Ursel Grobien
2. Liturgieausschuss und
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Verwaltungsrat |
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Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde und das Vermögen. Die Kirchengemeinde ist eine örtliche Gebietskörperschaft; sie ist Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Vorsitzender des Verwaltungsrats der Kirchengemeinde St. Marien, Königstein: Jürgen Roselieb Telefon 06174 / 50 15 E-Mail: VR-Koenigstein@kkkk4u.de |