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Pfarrgemeinderat

In jeder Kirchengemeinde besteht ein Pfarrgemeinderat. Er ist ein von den wahlberechtigten Gliedern der Kirchengemeinde gewähltes synodales Gremium. Der Pfarrgemeinderat dient der Verwirklichung des Auftrages Jesu Christi in seiner Kirche, insbesondere durch den Aufbau einer lebendigen Gemeinde.

Der Pfarrgemeinderat hat den Auftrag, in den Angelegenheiten, welche die Pfarrgemeinde betreffen, mitzuwirken.
 

Zu den Aufgaben des Pfarrgemeindrats gehören:

 

a) die Mitwirkung bei der Planung des Dienstes an der Gemeinde

b) die Mitarbeit bei der Durchführung der Gemeindedienste

c) die Mitverantwortung für freie Gruppierungen, Ökumene, Gesellschaft, Friedensarbeit und Dritte Welt.

Dem Pfarrgemeinderat St. Johannes gehören folgende Mitglieder an:

1. Anja Fuchs (Vorsitzende)
2. Thomas Köhler (Stellvertreter)

3. Andrea Jochheim-Richter
4. Christian Lauer
5. Doris Lübberding

 

Der Pfarrgemeinderat kann für bestimmte Sachgebiete und zur Erfüllung besonderer Aufgaben Sachausschüsse bilden oder Einzelpersonen beauftragen. Die Mitglieder der Ausschüsse werden vom Pfarrgemeinderat berufen. In Schneidhain gibt es derzeit folgende Ausschüsse:

 

1. Liturgie-Ausschuss ; Kontakt: Miriam Book, Tel. 06174-21236 / Dr. Katrin Reichel, Tel. 93 28 72

2. Caritas-Ausschuss ; Miriam Book, Tel. 06174-21236

 

 

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde und das Vermögen. Die Kirchengemeinde ist eine örtliche Gebietskörperschaft; sie ist Körperschaft des öffentlichen Rechts.

 

Vorsitzende des Verwaltungsrats der Kirchengemeinde St. Johannes d. T., Schneidhain im Taunus:

Dr. Katrin Reichel

Telefon 06174 / 93 28 72

Email: VR-Schneidhain@kkkk4u.de