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Pfarrgemeinderat Hl. Geist

In jeder Kirchengemeinde besteht ein Pfarrgemeinderat. Er ist ein von den wahlberechtigten Gliedern der Kirchengemeinde gewähltes synodales Gremium. Der Pfarrgemeinderat dient der Verwirklichung des Auftrages Jesu Christi in seiner Kirche, besonders durch den Aufbau einer lebendigen Gemeinde.

Dem Pfarrgemeinderat Hl. Geist gehören folgende Mitglieder an:

1. Johannes Dorn
2. Regina Book
3. Kornelia Schmitz-Herrmann
4. Kornelia Becker
5. Karin von Goetze
6. Astrid Glockner
7. Katja Zellhorn

Der Pfarrgemeinderat hat den Auftrag, in den Angelegenheiten, welche die Pfarrgemeinde betreffen, mitzuwirken.
 

Zu den Aufgaben des Pfarrgemeindrats gehören:

 

a) die Mitwirkung bei der Planung des Dienstes an der Gemeinde

b) die Mitarbeit bei der Durchführung der Gemeindedienste

c) die Mitverantwortung für freie Gruppierungen, Ökumene, Gesellschaft, Friedensarbeit und Dritte Welt.

Der Pfarrgemeinderat kann für bestimmte Sachgebiete und zur Erfüllung besonderer Aufgaben Sachausschüsse bilden oder Einzelpersonen beauftragen. Die Mitglieder der Ausschüsse werden vom Pfarrgemeinderat berufen.

 

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde und das Vermögen. Die Kirchengemeinde ist eine örtliche Gebietskörperschaft; sie ist Körperschaft des öffentlichen Rechts.

 

Vorsitzender des Verwaltungsrats der Kirchengemeinde Hl. Geist, Glashütten:

Bernhard Dönicke

Telefon 06174 - 6 12 57

E-Mail: VR-Glashuetten@kkkk4u.de